"Ein sechsjähriges Kind weiß sehr gut, wenn sein Geschlecht nicht zur Identität passt"
Die umstrittene Neuregelung sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll entfallen. Die Neuregelung soll auch für "nichtbinäre" Personen gelten, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Das bisherige Transsexuellengesetz soll aufgehoben werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Jugendliche über 14 Jahren sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die elterliche Zustimmung ersetzen können, "wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht".
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