Russland

Russland: Staatsduma verbietet "ausländischen Agenten" bei Wahlen zu kandidieren

In Russland dürfen Personen, die als "ausländische Agenten" eingeordnet sind, künftig nicht mehr bei Wahlen auf allen Ebenen kandidieren. Die Staatsduma hat am Montag entsprechende Änderungen in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Russland: Staatsduma verbietet "ausländischen Agenten" bei Wahlen zu kandidierenQuelle: AFP © NATALIA KOLESNIKOVA

Die Staatsduma hat am Montag in zweiter und unmittelbar darauf in dritter und letzter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das sogenannten "ausländischen Agenten" die Teilnahme an Wahlen auf allen Ebenen verbietet. Will ein ausländischer Agent kandidieren, muss er seinen Status zunächst aufgeben.
Der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, erklärte, dass derzeit zehn Abgeordnete als "ausländische Agenten" bezeichnet würden. Ihm zufolge werden sie "nicht automatisch ihres Amtes enthoben, sondern haben 180 Tage Zeit, diesen Status aufzugeben".

"Entweder Sie sind Bürger Ihres Landes und arbeiten im Interesse Ihres Landes, oder Sie können das Volk nicht in der Regierung vertreten".

Zuvor war bereits festgelegt worden, dass "ausländische Agenten" sowie Personen, die im Register einer extremistischen oder terroristischen Organisation eingetragen sind, nicht als Wahlbeobachter in Russland fungieren dürfen.
Zuvor hatte die TV-Moderatorin Tatjana Lasarewa, die als "ausländische Agentin" eingestuft ist, angekündigt, im Herbst für die Moskauer Staatsduma kandidieren zu wollen. Sie erklärte, sie wolle auf diese Weise prüfen, ob "der Status eines ausländischen Agenten, wie es heißt, keine Diskriminierung von Menschen darstellt".

Der Begriff "ausländischer Agent" tauchte erstmals 2012 in der russischen Gesetzgebung auf. Seit 2017 fallen bestimmte Medien darunter, seit 2020 auch Einzelpersonen. Die Vorschriften in diesem Bereich sind seitdem verschärft worden. "Ausländische Agenten" müssen alle ihre Inhalte und Beiträge kennzeichnen. Sie dürfen keine staatliche Unterstützung erhalten, nicht unterrichten und keine Bildungsmaßnahmen für Minderjährige durchführen. Ab Dezember 2022 ist es nicht mehr notwendig, ausländische Gelder zu erhalten, um in das Register der ausländischen Agenten aufgenommen zu werden – es reicht aus, "aus dem Ausland unterstützt" zu werden oder "unter ausländischem Einfluss" zu stehen.

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