Russland

Russland: Vorladungen vom Militär künftig auch auf elektronischem Wege

Elektronische Vorladungen zum Einberufungsamt und Vorladungen auf Papier sollen in Russland künftig die gleiche Rechtskraft haben. Die Staatsduma wird sich am Dienstag mit entsprechenden Änderungen befassen.
Russland: Vorladungen vom Militär künftig auch auf elektronischem WegeQuelle: Sputnik © Ewgeni Epantschinzew

Abgeordnete der russischen Staatsduma werden sich an diesem Dienstag mit Änderungsanträgen befassen, die die elektronische Vorladung zum Einberufungsamt legalisieren sollen. Dies teilte Andrei Kartapolow, Chef des Verteidigungsausschusses der Staatsduma, am Montagabend mit. Sein Ausschuss schlägt vor, die Vorladung in Papierform und die Benachrichtigung durch den Arbeitgeber beizubehalten und zudem die Vorladung in elektronischer Form einzuführen. Die elektronischen Vorladungen sollen unter anderem über das Behördenportal "Gosuslugi" verschickt werden. Eine Vorladung soll als eingegangen gelten, sobald sie auf dem persönlichen Konto des Wehrpflichtigen erscheint, so Kartapolow.

Ihm zufolge sollen alle Vorladungen künftig die gleiche Rechtskraft haben. Er erklärte der Zeitung RBK, dass eine Vorladung an eine Person auf unterschiedliche Weise, also auch in doppelter Ausführung, versandt werden kann. Die medizinische Untersuchung werde beim persönlichen Erscheinen durchgeführt. 

Weiter sehen die vorgeschlagenen Änderungen vor, dass ein Wehrpflichtiger, der einer Vorladung nicht Folge leistet, verpflichtet ist, bei der nächsten Einberufung innerhalb von zwei Wochen selbstständig zum Militärkommissariat zu gehen. Tut er dies nicht, unterliegt er Reisebeschränkungen. Zudem soll es Wehrpflichtigen, die sich einer Vorladung entziehen, künftig verboten werden, Kredite aufzunehmen, Immobiliengeschäfte abzuschließen, Fahrzeuge zu lenken und Unternehmen zu gründen. Der Wehrpflichtige kann jedoch gegen die verhängten Maßnahmen Einspruch erheben, wenn er der Meinung ist, dass er aus objektiven Gründen nicht bei der Einberufungsstelle erscheinen konnte.

Ein wehrpflichtiger Bürger gilt als Wehrdienstverweigerer, wenn er sich beispielsweise nicht meldet, erklärte Kartapolow. Derzeit gibt es in Russland für das Nichterscheinen bei der Einberufungsbehörde nur Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.000 Rubel (umgerechnet rund 35 Euro).

Wiktor Sobolew, ein weiteres Mitglied des Verteidigungsausschusses, betonte, dass der elektronische Versand von Vorladungen "das Diktat der Zeit" sei, da alle Dienststellen inzwischen digital arbeiteten. Außerdem werde dadurch die Arbeit der Melde- und Rekrutierungsbüros erleichtert.

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