Europa

Europäischer Gerichtshof: Verstöße von Polen und Ungarn gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung in Polens Justizsystem für unzulässig erklärt: Es verstoße gegen EU-Recht, wenn der Justizminister Richter an höhere Strafgerichte abordnen könne. Auch Ungarns NGO-Gesetz sei laut EuGH rechtswidrig, da es "Flüchtlingshelfer kriminalisiert".
Europäischer Gerichtshof: Verstöße von Polen und Ungarn gegen EU-RechtQuelle: www.globallookpress.com © Horst Galuschka/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Am Dienstag urteilten die Richter, dass es gegen das EU-Recht verstoße, wenn der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und solche Abordnungen jederzeit beenden könne. Dies führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die in einem Rechtsstaat normalen Garantien und Unabhängigkeiten verfügen, so der EuGH. Demnach sei es nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Im Oktober hatte der EuGH in einem Urteil die polnische Regierung verpflichtet, jeden Tag eine Million Euro zu zahlen, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hatte. Im Detail ging es dabei um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Nach Entscheidung des EuGH sei dies nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Auch die "Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern" in Ungarn durch das sogenannte NGO-Gesetz ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Die EuGH-Richter urteilten, dass das Gesetz, das die Regierung von Viktor Orbán 2018 einführte, gegen das EU-Recht verstoße. Das Gesetz "kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von NGOs (Nichtregierungsorganisationen)", die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischem Recht nicht schutzbedürftig sind.

Erst im Juni hatte Ungarn vor dem EuGH eine Niederlage erlitten: Das ungarische NGO-Gesetz über die Transparenz ausländischer Finanzierung von NGOs sei demnach diskriminierend und ungerechtfertigt. Das Gesetz verpflichtete in Ungarn tätige NGOs zur Offenlegung ausländischer Spenden ab einem bestimmten Schwellenwert. Das NGO-Gesetz wurde als Teil des Streits zwischen der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán und dem in Ungarn geborenen Multimilliardär George Soros verabschiedet. Soros unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Organisationen, die unter anderem Migranten und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung wirft Soros vor, sich in die inneren Angelegenheiten Ungarns einzumischen und die illegale Migration in die Europäische Union zu befördern.

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