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Arbeitnehmer ab 50 Jahren in Italien ab dem 15. Februar: Geimpft oder kein Lohn

Ab dem 15. Februar müssen in Italien alle Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind, einen grünen Impf- oder Genesungspass vorweisen, um den Arbeitsplatz betreten zu dürfen. Ungeimpfte, als "ungerechtfertigte Abwesende" betrachtet, werden bis Mitte Juni nicht gekündigt, aber auch nicht bezahlt.
Arbeitnehmer ab 50 Jahren in Italien ab dem 15. Februar: Geimpft oder kein LohnQuelle: Gettyimages.ru © Stefano Montesi - Corbis / Kontributor

Mit sofortiger Wirkung beginnen für alle ungeimpft arbeitenden Menschen in Italien, die 50 Jahre oder älter sind bzw. bis zum 15. Juni 50 Jahre alt werden, existentiell schwierige Zeiten. Sollten sie nicht im Besitz eines Genesenden-Zertifikats sein, gilt folgende Regelung: Ab dem 15. Februar müssen sich alle über 50-Jährigen am Arbeitsplatz im öffentlichen und privaten Sektor als geimpft oder genesen ausweisen können, um arbeiten zu dürfen. Für alle diese Arbeitnehmer ist es nun selbstverständlich, den "grünen Superpass" zu besitzen und vorzulegen, das heißt die grüne Bescheinigung für die Impfung oder die Genesung von COVID-19 für weniger als sechs Monate. Die definierten Arbeitsbereiche lauten:

  • Gesundheitsversorgung und Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen
    Lehrkräfte und Verwaltungspersonal in Schulen
  • Militär
  • Polizeikräfte, einschließlich der Gefängnispolizei
  • öffentliches Rettungspersonal
  • Universitätspersonal (ab 1. Februar, keine Altersgrenze)
  • alle Arbeitnehmer über 50, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor (ab 15. Februar).

Die neue Regelung sieht dabei vor, dass ausgehend dem Nichtbesitz des grünen Basisausweises Arbeitnehmer bis zum 15. Juni 2022 als "ungerechtfertigte Abwesende" betrachtet werden, ohne jedoch bis zum genannten Termin disziplinarische Konsequenzen dabei erfahren, also das Recht besitzen, den Arbeitsplatz bis zu diesem Datum zu behalten. Die Rahmenbedingung besagt zusätzlich, dass dementsprechend Betroffene dabei nicht weiter bezahlt werden, also keinen Lohn erhalten. Der grüne Pass wird wahrscheinlich auch nach dem 15. Juni, dem Datum, an dem die Impfpflicht für über 50-Jährige endet, zumindest an öffentlichen Orten weiterhin erforderlich sein, so die Planung der italienischen verantwortlichen Behörden.

Bis zum 15. Juni 2022 können demnach Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen, Arbeitnehmer nach fünf Tagen "ungerechtfertigter Abwesenheit" für die Dauer des für die Vertretung unterzeichneten Arbeitsvertrags suspendieren, jedoch für einen Zeitraum von höchstens zehn Arbeitstagen, der bis zum Ende des 15. Juni verlängert werden kann, so Erläuterungen von QuiFinanza.

Bußgelder für diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, werden wie folgt in der Verordnung, je nach individueller Belastbarkeit, festgelegt:

  • eine Geldstrafe von 100 Euro
  • Suspendierung von der Arbeit, ohne Bezahlung
  • ein Bußgeld von 600 bis 1.500 Euro, wenn man ohne einen verstärkten grünen Ausweis zur Arbeit geht
  • Bei wiederholtem Verstoß wird die Sanktion verdoppelt
  • ein Bußgeld von 400 bis 1.000 Euro für Arbeitgeber, die eine Kontrolle durchführen müssen und dies nicht tun.

In einem Statement zur nun greifenden Verordnung bemerkte der italienische Ministerpräsident Mario Draghi, dass man diesen Vorgaben durch eine Impfung zuvorkommen könnte. Zum Thema einer daraus resultierenden gesellschaftlichen Ausgrenzung der Betroffenen sagte er wörtlich:

"Es ist wichtig, dass auch diejenigen, die von heute an Einschränkungen unterworfen sein werden oder jene, für die Einschränkungen vorgesehen sind, wieder Teil werden können, wieder zurück in die Gesellschaft kommen können, gemeinsam mit uns allen."

Die Ankündigung zu Jahresbeginn bewirkte zumindest bei der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen, dass von den knapp eine Million Betroffenen sich 319.000 impfen ließen, bei weiterhin insgesamt knapp 5,3 Millionen ungeimpften Italienern (Stand Februar 2022) in einem Land mit ca. 59,55 Millionen Einwohnern). Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza, Gast bei dem Fernsehsender Rai3 zu den Themen "Die neue Phase der Pandemie nach der Aufhebung der Maskenpflicht im Freien" und "Die Wiedereröffnung von Diskotheken", wird mit den Worten zitiert:

"Ich betrachte die Kontroverse mit einer gewissen Distanz und denke, dass die Impfpflicht für die über 50-Jährigen eine richtige und mutige Entscheidung war. Ich glaube, dass wir auf Impfungen bestehen müssen."

Laut QuiFinanza gilt für alle anderen Arbeitsplätze und Berufe sowie für die Arbeitnehmer, die unter 50 Jahre alt sind, dass kein Super Green Pass erforderlich ist, um arbeiten zu gehen. "Ein einfacher grüner Ausweis reicht aus, um zur Arbeit zu gehen. Ein negativer Schnellabstrich (48 Stunden gültig) oder ein PCR-Abstrich (72 Stunden gültig) sind ebenfalls zulässig", so Informationen von QuiFinanza .

Das italienische nationale Institut der Gesundheit (ISS, Istituto Superiore di Sanità) gab zu Beginn der Woche folgende Zahlen bekannt, nach denen vom 31. Januar bis zum 6. Februar betrachtet, die wöchentliche Inzidenz auf nationaler Ebene weiter zurück ging  und aktuell unter 1.000 pro 100.000 Einwohner liegt (988, gegenüber 1.416 in der letzten Woche). Gesundheitsminister Speranza erwiderte auf diese Thematik bei Rai3:

"Die Impfkampagne war außerordentlich erfolgreich. 91 Prozent der über 12-Jährigen haben sich impfen lassen und damit sich selbst und andere geschützt. Wir haben alle Aktivitäten wieder geöffnet, nur die Diskotheken waren geschlossen, es gelten natürlich strenge Regeln, man darf nur rein, wenn man geimpft oder geheilt ist, und die Kapazität ist immer noch auf 50 Prozent begrenzt. Ich denke, dass wir in dieser Phase den Mut haben müssen, alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aktivitäten wieder in Gang zu bringen."

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