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Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik: Wurden Zahlen zur Auslastung der Intensivbetten manipuliert?

Seit einigen Wochen steht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgrund seines Corona-Managements unter Druck. Nun meldet sich der Bundesrechnungshof zu Wort. Unter anderem wollen die Rechnungsprüfer "einen gefährlichen Fehlanreiz" zur Manipulation der Intensivbettenauslastung in Krankenhäusern ausgemacht haben.
Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik: Wurden Zahlen zur Auslastung der Intensivbetten manipuliert?Quelle: www.globallookpress.com

Es war vor allem die Belegung der Intensivbetten durch Corona-Patienten, die in der Bevölkerung für Verunsicherung sorgte und auch der Bundesregierung als Argument für strenge Corona-Maßnahmen diente. Seither kursierten immer wieder unbestätigte Berichte, nach denen mit der mutmaßlichen Auslastung intensivmedizinischer Kapazitäten auch ein Geschäft verbunden sein könnte.

Nun könnten neue Informationen diesen Verdacht tatsächlich erhärten. Laut einem internen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) hätte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Scheunentor zur Manipulation der Belegungszahlen von Intensivbetten während der vergangenen Monate weit aufgestoßen. Dies könnte für den ohnehin bereits unter Druck geratenen Gesundheitsminister Jens Spahn einiges an zusätzlichem Ungemach bedeuten.

Am Mittwoch wurde dieser brisante – und mittlerweile auch verschiedenen deutschen Medien vorliegende – Bericht im Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt. Hauptsächlich befassen sich die Rechnungsprüfer mit den Ausgaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise – und üben scharfe Kritik an der Ausgabenpolitik insbesondere des Bundesgesundheitsministeriums.

Rechnungshof spricht von "deutlicher Überkompensation" für Apotheken

So werden dem Ressort von Minister Jens Spahn überhöhte Erstattungspreise bei der Massenverteilung von Corona-Schutzmasken im Winter vorgeworfen. Bei der Erstattung der Masken für Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankungen habe es "eine deutliche Überkompensation" zugunsten der Apotheken gegeben, so der Rechnungshof. Ende 2020 hatte Spahns Ministerium eine Verordnung erlassen, die eine Verteilung von FFP2-Masken vor allem durch Apotheken vorsah.

Laut Bericht ließe sich bis dato gar "nicht aufklären", wie der vom BMG gezahlte Erstattungspreis von 6 Euro pro Maske eigentlich zustande gekommen sei. Im Februar fiel der Erstattungspreis dann auf 3,90 Euro pro Maske. Doch auch bei diesem Betrag stelle sich laut Bundesrechnungshof nach wie vor die Frage nach einer "Überkompensation". Dazu erklärten die Rechnungsprüfer laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur:

"Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen können, konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht vorlegen."

So hätte es bereits Ende Januar zertifizierte FFP2-Masken für unter 1 Euro gegeben. Insgesamt kostete allein die Abgabe der Masken den Steuerzahler bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro.

Über eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums berichtet der BRH, das Ministerium habe darauf verwiesen, "nur vier Wochen" Zeit gehabt zu haben, um die Maskenverteilung zu organisieren und diese anschließend umzusetzen. So hätte man auch bei der sogenannten "Markterhebung" unter erheblichem Zeitdruck gestanden.

Manipulation bei der Auslastung der Intensivbetten?

Neben den Vorgängen rund um die Kosten und die Verteilung der "Schutzmasken" widmeten sich die Rechnungsprüfer des BRH auch einem weiteren in den vergangenen Monaten sehr prominenten Thema, nämlich der Auslastung der Intensivbetten. Auch hier wollen die Finanz- und Haushaltsexperten des Bundes "eine massive Überkompensation aus Steuermitteln" erkannt haben.

Die Kliniken bekamen finanzielle Erstattungen für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für COVID-19-Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 etwa 10,2 Milliarden Euro betragen. Das BMG räumte in einer vom Bericht zitierten Stellungnahme ein, dass es eine Überkompensation für Krankenhäuser gegeben haben könnte – allerdings "allenfalls" bis zu einer Anpassungs-Verordnung vom Juli 2020.

Untersucht hatten die Rechnungsprüfer zudem die Förderung des Aufbaus neuer Kapazitäten von Intensivbetten: Innerhalb eines Jahres flossen dafür bis Anfang März rund 686 Millionen Euro. "Bis heute" sei das Gesundheitsministerium nicht in der Lage, "die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln". Die Folge des Handelns im Auftrag des Bundesministers Spahn seien "unerwünschte Mitnahmeeffekte" gewesen. Dies sei "nicht vertretbar". In der Süddeutschen Zeitung (SZ) heißt es dazu:

"Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten hatten die Kliniken im Jahr 2020 schon von den gesetzlichen Krankenkassen 1,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor bekommen, obwohl die Betten um knapp acht Prozent weniger ausgelastet gewesen seien als 2019."

Zudem erkannten die Rechnungsprüfer einen Anreiz zur Manipulation der Belegungszahlen. Dabei beruft man sich u.a. auf Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI). Dieses hatte am 11. Januar 2021 in einem von der Öffentlichkeit kaum beachteten Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium von einem Verdacht gesprochen, wonach Krankenhäuser "zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze" meldeten, "als tatsächlich vorhanden waren".

Seit November erhalten Krankenhäuser Ausgleichszahlungen, wenn die Zahl der noch freien Intensivbetten weniger als 25 Prozent der Gesamtzahl betrage und die Auslastung damit als sehr hoch betrachtet werden könne. Die SZ schreibt dazu:

"Hierin sieht der Rechnungshof einen gefährlichen Fehlanreiz, die Zahl der freien Intensivbetten künstlich nach unten zu rechnen."

Die FAZ spricht in diesem Zusammenhang gar von einer "künstlich nach unten" gerechneten Platzzahl. "Diese Falschmeldung der Krankenhäuser" gehe nicht nur zu Lasten des Steuerzahlers, sie habe demzufolge "auch Auswirkungen auf die Pandemieeinschätzung und auf den Lockdown". Mit Bezug auf das RKI, konstatiert der Rechnungshof, seien die an das DIVI-Zentralregister gemeldeten Daten "daher nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet".

Bereits Mitte Mai befasste sich u.a. eine Autorengruppe um Prof. Dr. med. Matthias Schrappe in einer Stellungnahme "Zur intensivmedizinischen Versorgung in der SARS-2/CoViD-19-Epidemie" kritisch mit der Verlässlichkeit der Zahlen zur Belegung der Intensivbetten in Deutschland. Beim ZDF hieß es dazu noch zweifelnd:

"Der Mediziner Matthias Schrappe suggeriert, zentrale Statistiken zur Auslastung von Intensivstationen würden gezielt übertrieben. Schlüssige Belege dafür liefert er nicht."

Zwischenzeitlich meldete sich nun auch der Mahner und Warner in Sachen Corona-Pandemie, der SPD-Gesundheitsökonom Karl Lauterbach zu Wort.

Angesichts der BRH-Bestandsaufnahme könne "man nur hoffen, dass sich Verdacht nicht bestätigt". Der SPD-Politiker, dem von Medizinern in einem offenen Brief vorgeworfen worden war, seine Rolle als Politiker mit der eines mutmaßlichen Corona-Experten unzulässig zu vermengen und damit "irrationale und extreme Angst" zu schüren, erklärte jetzt:

"Es haben sich schon zu viele an der Pandemie bereichert. Aufklärung tut Not."

Derweil rumort es nun im politischen Berlin. So fordert FDP-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki jetzt Aufklärung von der Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel sei nun "die Erste, die beantworten muss, was sie über die Falschangaben bei den Intensivbetten wusste".

"Allein der Verdacht, dass die Bundesregierung Betrug über Monate gedeckt und verheimlicht und somit weiterhin ermöglicht haben könnte, würde alle bisherigen politischen Skandale dieser Republik in den Schatten stellen, inklusive der CDU-Spendenaffäre."

Das erklärte Ziel der Bundesregierung bestand bis dato vor allem darin, durch die eigenen Corona-Maßnahmen eine Überlastung der Intensivstationen durch COVID-19-Patienten zu vermeiden.

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