Deutschland

Weiteres Gericht kippt die 2G-Regelung

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg setzte im Eilverfahren die 2G-Regelung an den Hochschulen des Landes vorerst außer Kraft. Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte Studenten unter Vorlage eines aktuellen negativen Tests wieder an den Vorlesungen teilnehmen.
Weiteres Gericht kippt die 2G-RegelungQuelle: www.globallookpress.com © Sören Stache

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen am 15. Dezember 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt hatte, gab am Freitag auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg in Mannheim dem einstweiligen Antrag eines Pharmazie-Studenten statt und erklärte die Corona-Notfallverordnung für teilweise unwirksam.

Ende November hatte Baden-Württemberg die sogenannte "Alarmstufe 2" ausgerufen und unter anderem an den Hochschulen und Universitäten des Landes die 2G-Regel eingeführt. Das bedeutete, dass nur noch vollständig geimpfte oder vor Kurzem genesene Studenten Zutritt zu Vorlesungen, Seminaren und anderen Veranstaltungen hatten. Ausgenommen waren lediglich Praxisveranstaltungen, Prüfungen und der Besuch von Bibliotheken.

Durch diese Regelung sah das oberste Verwaltungsgericht des Landes das Recht auf freie Berufswahl "in schwerwiegender Weise" verletzt. Dem Verordnungsgeber stünden mildere Mittel wie der Umstieg auf Hybridveranstaltungen statt reiner Präsenzveranstaltungen zur Verfügung, die er nicht genutzt hatte. Der vollständige Ausschluss der Nichtgeimpften aus nahezu allen Veranstaltungen des Studienbetriebs gefährde dagegen den Studienerfolg und damit die Berufswahl der Betroffenen, so das OVG.

Der Beschluss ist unanfechtbar und gilt nach Angaben des Gerichts "ab sofort und für alle Hochschulen in Baden-Württemberg", wie die Stuttgarter Zeitung in Erfahrung brachte.

Hingegen führte das Bundesverfassungsgericht für die Verhandlungen im eigenen Haus die besonders strikte "2G-Plus-Plus"-Regel ein. Dies bedeutet, dass nicht nur Nichtgeimpften der Zutritt zu dem Gericht in Karlsruhe verwehrt ist, sondern auch genesene und vollständig geimpfte Verfahrensbeteiligte einen tagesaktuellen PCR-Test vorlegen müssen.

Mehr zum Thema - Kritik an Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht durch "2G-Plus-Plus"-Regel befangen?

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.