Deutschland

Für "rote Linien": Früherer Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kritisiert die Bundesregierung

In seinem Vortrag "Missachtung des Rechts – wird der Rechtsstaat ausgehöhlt?" beim Wiesbadener Anwaltsverein Anfang Juni bezog der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier Stellung gegenüber der Asyl- und der Corona-Politik der Bundesregierung.
Für "rote Linien": Früherer Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kritisiert die BundesregierungQuelle: www.globallookpress.com © Thorsten Gutschalk / imageBROKER.com

Am 2. Juni organisierte der Wiesbadener Anwaltsverein in den Räumen der Wiesbadener Casino-Gesellschaft eine Vortragsveranstaltung mit einem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, mit dem deutschen Staatsrechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier. Wie die Junge Freiheit berichtete, ging der heute 78-jährige oberste Ex-Bundesrichter in seinem Referat "Missachtung des Rechts – wird der Rechtsstaat ausgehöhlt?" mit der aktuellen Politik in Deutschland hart ins Gericht. Dabei habe er besonders die Asylpolitik und die Corona-Politik der letzten Jahre kritisiert.

So zitierte ihn die Zeitung mit Äußerungen, wonach es sich bei der aktuellen Asylpolitik um einen "klaren Rechtsbruch" handele:

"Seit Jahren wird unser Asylrecht zweckentfremdet und missbraucht von Menschen, die dieses Recht nicht haben."

Neben der mutmaßlich missbräuchlichen Anwendung des Asylrechts auf dafür nicht vorgesehene Personen habe er laut Bericht für die Junge Freiheit auch kritisiert, dass der deutsche Staat es versäumen würde, die eigenen Grenzen zu sichern.

In Bezug auf die Corona-Maßnahmen hätte Hans-Jürgen Papier bemängelt, dass die Regierung nur zu Beginn der Pandemie das Recht gehabt hätte, harte Maßnahmen wie zum Beispiel Grundrechtseinschränkungen zu erlassen. Die insgesamt 38 Wochen lang andauernden Schulschließungen hätten genau wie andere lange anhaltende Maßnahmen nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen, zitierte die Junge Freiheit den ehemaligen Gerichtspräsidenten.

Schließlich "gäbe es kein Supergrundrecht auf Sicherheit oder Gesundheitsschutz, dem sich die anderen Grundrechte pauschal unterzuordnen hätten", zitierte ihn auch der Journalist Boris Reitschuster in seinem Bericht über den Vortrag von Papier. Reitschuster zufolge bezeichnete Papier das Grundgesetz als "die beste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je gehabt" habe.  Allerdings würden Recht und Gerechtigkeit zunehmend zerbröckeln.

Hinsichtlich der Äußerung des derzeitigen Bundeskanzlers Olaf Scholz, wonach es für den Staat in der Coronakrise angeblich "keine roten Linien" mehr gebe, habe Hans-Jürgen Papier laut Junge Freiheit deutlich widersprochen.

Dazu fasste die Junge Freiheit die Kritik des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts folgendermaßen zusammen:

"Dabei gebe es sehr wohl 'rote Linien'. Die Politik hätte viel mehr zwischen Nutzen und Schaden abwägen müssen. Dabei sprach er ausdrücklich die Grundrechte an, die mehr als zwei Jahre außer Kraft gesetzt worden waren.

Durch die Rechtsbrüche und das Staatsversagen stärke man extreme Kräfte und schwäche zugleich das Ansehen des demokratischen Rechtsstaats."

Offenbar sieht sein derzeitiger Amtsnachfolger im Bundesverfassungsgericht das anders. Der aktuelle Präsident des höchstens deutschen Gerichts Stephan Harbarth hat bisher fast alle Bundesverfassungsbeschwerden bezüglich der Corona-Maßnahmen abgeschmettert oder ablehnend entschieden und damit den offiziellen Kurs der Bundesregierung geteilt, wie zum Beispiel aus dem Beschluss vom 15.03.2022 zur abgelehnten Beschwerde gegen die 3G-Regel in Arbeitsstätten hervorgeht.

Mehr zum ThemaAnalyse und Kritik zum Inhalt einer Stellungnahme aus der Charité zur "Bundesnotbremse"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.