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Kleiner Sieg für die Freiheit: Die Polizei kann "die Bürger mal kreuzweise" – in Zittau

"Du kannst mich mal kreuzweise!" hatte ein Bürger bei einem Protest in Sachsen zu einem Polizisten gesagt, der ihn wegen fehlender Maske anging. Dieser sah sich dadurch beleidigt und erstattete Anzeige. Nun sprach das Amtsgericht Zittau den Bürger in erster Instanz frei.
Kleiner Sieg für die Freiheit: Die Polizei kann "die Bürger mal kreuzweise" – in ZittauQuelle: Gettyimages.ru © Sebastian Kahnert/picture alliance

Das Amtsgericht Zittau (Sachsen) hat in einer Hauptverhandlung am 12. Juli 2022 in erster Instanz einen Bürger vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Die Anzeige hatte zuvor ein Polizeibeamter erstattet, der am 28. Februar des Vorjahres während der Proteste im sächsischen Oppach den nun Freigesprochenen aufgefordert hatte, eine medizinische Maske über Mund und Nase aufzusetzen. Darauf antwortete der Bürger, der Polizist "könne ihn kreuzweise", wodurch sich der Beamte in seiner Ehre beleidigt fühlte.

Der Strafrichter hob im Ergebnis der Hauptverhandlung den zuvor erlassenen Strafbefehl auf und sprach den nicht vorbestraften Sachsen frei. In der nun durch den Anwalt des Freigesprochenen in anonymisierter Form veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung begründet der Strafrichter sorgfältig, warum die Aussage "Du kannst mich kreuzweise" keine Beleidigung, sondern eine umgangssprachlich übliche Forderung ist, in Ruhe gelassen zu werden. Er kam dabei zur Feststellung, dass der Satz "Du kannst mich mal kreuzweise" jedenfalls in der in Ostsachsen regional üblichen Verwendung übersetzt bedeutet:

"Ohne mich, da mach' ich nicht mit, lass' mich zufrieden."

Diese Aufforderung könne niemanden beleidigen, auch einen Polizeibeamten nicht. Es sei, so das Amtsgericht, nicht auszuschließen, dass der Bürger mit dem Satz schlicht die Diskussion über den Mund-Nasen-Schutz beenden wollte. Dass er dem Polizeibeamten seine Nicht- oder Missachtung mitteilen wollte, sei dagegen nicht feststellbar gewesen.

Die "Freien Sachsen", die das Urteil veröffentlichten, kommentieren den Ausgang der ersten Instanz auf ihrem Telegram-Kanal so:

"Das ist ein weiterer Erfolg für die freie Meinungsäußerung, der sicherlich auch bei anderen Verfahren wegen (angeblichen) Beleidigungen herangezogen werden kann, mit denen viele oppositionelle Bürger überzogen werden."

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Demnächst wird sich wohl das Landgericht Görlitz in zweiter Instanz mit dem Fall zu befassen haben.

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