Deutschland

"Scharfer Einsatz" im Inland: Feldjäger zeigen Vorgesetzte wegen Dienstvergehen an

Im Auftrag des Militärischen Abschirmdienstes führte die Feldjägertruppe der Bundeswehr im März schwer bewaffnet eine Razzia zur Bekämpfung vermeintlicher rechtsradikaler Strukturen in der Innenstadt von Hannover durch. Einer der Militärpolizisten zeigte daraufhin seine Vorgesetzten an.
"Scharfer Einsatz" im Inland: Feldjäger zeigen Vorgesetzte wegen Dienstvergehen anQuelle: www.globallookpress.com © Silas Stein

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist in Deutschland auf wenige Ausnahmen begrenzt. Denn die Wahrung der Inneren Sicherheit liegt hierzulande in den Händen der Polizei. Lediglich bei schweren Katastrophen oder nach Ausrufung des "Inneren Notstands" ist es den Streitkräften gestattet, auf dem Territorium der Bundesrepublik einzugreifen. Dies gilt auch für den Einsatz der Feldjägertruppe, zu deren Aufgaben unter anderem die Kontrolle des militärischen Straßenverkehrs sowie das Sichern von Bundeswehrveranstaltungen wie etwa Vereidigungen gehört. Darüber hinaus überwachen sogenannte Feldjäger die militärische Disziplin und Ordnung innerhalb der Bundeswehr.

Im Gegensatz zur Polizei haben Angehörige der Feldjägertruppe in Friedenszeiten jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, außer wenn sich diese in einem militärischen Sicherheitsbereich aufhalten. Weisungsbefugt sind die Feldjäger somit lediglich gegenüber Militärangehörigen, und das auch nur dann, wenn diese sich innerhalb von militärischen Liegenschaften aufhalten. Liegt das nicht vor, so ist auch dafür die Polizei zuständig. Doch die sich zuletzt häufenden Einsätze der eigenen Streitkräfte im Inneren zeigen: An dieser Regelung wird zunehmend gerüttelt, was selbst die Angehörigen der Bundeswehr Alarm schlagen lässt, wie ein aktueller Vorfall zeigt. 

Laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa bekamen Angehörige der Feldjägertruppe am 7. März den Auftrag, eine Razzia gegen Zielpersonen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) durchführen – scharf bewaffnet und innerhalb Deutschlands. Doch bereits vor dem Einsatz äußerten die beteiligten Soldaten Bedenken an der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes, der von den diensthabenden Befehlshabern als eine als geheim eingestufte Übung angesetzt worden wäre. Demnach hätten die Militärpolizisten bereits bei Ankunft am Einsatzort in Hannover erkannt, dass es sich keineswegs um eine Übung, sondern stattdessen um einen "scharfen Einsatz im Inland" handelte. Daraufhin zeigte ein an dem Einsatz beteiligter Hauptfeldwebel seine Vorgesetzten wegen des Verdachts eines Dienstvergehens an.

Aus einer der dpa vorliegenden Niederschrift der anschließenden Vernehmung des Soldaten geht hervor, dass er und andere Militärpolizisten vor Beginn des Einsatzes im März in einem Tagungsraum des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Einweisung erhalten hätten. Dort seien die Feldjäger nach eigener Darstellung dazu gedrängt worden, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Sie seien demnach lediglich darüber informiert worden, es gehe bei dem Einsatz um die Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen innerhalb der Bundeswehr sowie um mögliche Verbindungen in die Rockerszene an mehreren Orten Deutschlands.

Auf Nachfrage habe man den Soldaten erklärt, dass der für den Einsatz notwendige schriftliche Befehl später nachgereicht würde, so wird zumindest der Hauptfeldwebel in dem Verhörprotokoll zitiert. "Weiter wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition infrage gestellt, ebenso der generelle Einsatz von Feldjägern im Inland bei einer zu diesem Zeitpunkt für uns noch unbekannten Lage." Später habe er einen Angehörigen seiner eigenen Kompanie unter den Zielpersonen ausgemacht und erklärt, dass er einen solchen "Zugriff", wie er erfolgen sollte, für nicht verhältnismäßig halte, berichtete der Soldat. Den Feldjägern gegenüber habe ein MAD-Mitarbeiter daraufhin eingeräumt, dass die Zielperson zwar keinen "Dreck am Stecken" habe, jedoch wolle man sie "gezielt unter Druck setzen und [ihr] vor den Bug schießen, um über ihn an Informationen zu den anderen Personalien zu gelangen", heißt es in dem Protokoll. 

Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte auf Anfrage, eine etwaige Selbstanzeige dürfe das Ministerium zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte weder bestätigen noch dementieren. Ebenso dürften zu etwaigen Disziplinarverfahren oder einer Abgabe an die jeweilige Staatsanwaltschaft aus den bereits genannten Gründen keine Aussagen gemacht werden.

Mehr zum Thema - Im Einsatz für oder gegen die Freiheit? Die neue Bundeswehr-Werbung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.