Deutschland

Henryk Broder gewinnt Prozess gegen Faeser-Ministerium

Das Innenministerium hat in die Grundrechte Broders eingegriffen. Es hat den Anschein erweckt, bei der Meinungsäußerung eines Experten handele es sich um die offizielle Position des Ministeriums gegenüber Broder. Broder würde Muslime pauschal diffamieren und offen verhöhnen, behauptete der Experte.
Henryk Broder gewinnt Prozess gegen Faeser-MinisteriumQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Eberhard Thonfeld

Der Publizist Henryk Broder hat gegen das Bundesinnenministerium geklagt, und gewonnen. Das Innenministerium habe Broders Persönlichkeitsrechte verletzt, erkannte das Oberverwaltungsgericht Berlin und gab damit Broder recht. 

Das Innenministerium hatte einen Expertenkreis zum Thema "Muslimfeindlichkeit" ins Leben gerufen. Dieser gab einen Bericht heraus, worin dem streitbaren Publizisten Broder vorgeworfen wird, er würde Muslime pauschal verunglimpfen und dämonisieren. Daran stößt sich das Gericht allerdings nicht.

Das Gericht moniert vielmehr, der Bericht sei eindeutig als Produkt des Innenministeriums zu erkennen. Das Ministerium habe nicht deutlich gemacht, dass es sich bei der Einschätzung des Berichts zu Broder nicht um eine amtliche Position handele. Das Innenministerium erwecke den Anschein, es handele sich um die offizielle Position des Ministeriums, da auf der Broschüre dessen Logo zu sehen sei. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe zudem ein Vorwort verfasst, in dem sie die von den Experten ausgesprochene Empfehlungen als weitere Diskursgrundlage empfiehlt. Damit würden die Meinungsäußerungen zu Broder den Charakter einer vom Ministerium offiziell vertretenen Einschätzung bekommen. 

Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein vorhergegangenes Urteil auf. Eine Einspruchmöglichkeit gibt es nicht. Vor Gericht vertreten wurde Broder von dem renommierten Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der für Boris Reitschuster, den Blog Tichys Einblick und die AfD-Vorsitzende Alice Weidel bereits anwaltlich tätig war. Steinhöfel erwartet eine Erklärung des Innenministeriums zur Anerkennung des Urteils. Sollte diese unterbleiben, werde er mit seinem Mandanten ein Hauptverfahren anstrengen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Steinhöfel, das

Gericht "attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser strebt regelmäßig an, Grundrechte zurückzubauen. Aktuell dient ihr der "Kampf gegen Rechts" als Argument für die Ausweitung von Zensur und die Einschränkung der Meinungsfreiheit. 

Der Bericht des Expertenkreises ist inzwischen nicht mehr auf der Seite des Ministeriums zu finden. Man wolle das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auswerten, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der FAZ.

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