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Brandanschlag von Solingen 1993: Werden die Gerichtsurteile überprüft?

Der Brandanschlag von Solingen 1993 erschütterte das kurz zuvor wiedervereinigte Deutschland. Fünf türkischstämmige Mädchen und Frauen kamen damals ums Leben. Aber waren die verurteilten Rechtsextremen wirklich die Täter? Eine Überprüfung des Gerichtsurteils steht im Raum.
Brandanschlag von Solingen 1993: Werden die Gerichtsurteile überprüft?

Der Brandanschlag von Solingen im Mai 1993 war wohl das schrecklichste Verbrechen rechtsextremer Gewalt gegen Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund in den 90er Jahren. Bei keiner anderen derartigen Gewalttat gab es so viele Opfer zu verzeichnen. Fünf Mitglieder der türkischstämmigen Familie Genç, zwei Frauen und drei Mädchen wurden dabei ermordet, zahlreiche weitere Verwandte erlitten zum Teil schwere Verbrennungen.

Bereits im Folgemonat Juni gelang der Polizei ein Fahndungserfolg: Sie verhaftete vier junge Männer im Alter von 16 bis 23 Jahren, die aus der Solinger Neonazi-Szene stammten. In einem 1997 vom Bundesgerichtshof bestätigten Prozess verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 1995 das Quartett zu Haftstrafen wegen Mordes. Alle vier befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Es blieben jedoch – gerade in Solingen – Zweifel, ob Polizei und Justiz die wirklichen Täter gefasst und verurteilt hatten. Zwei der Verurteilten bestritten stets, etwas mit dem Anschlag zu tun gehabt zu haben, zum 30. Jahrestag des Brandanschlags beteuerten sogar drei Schuldiggesprochene ihre Unschuld.

Auch Markus G., auf dessen – später widerrufenem Geständnis – das Düsseldorfer Urteil unter anderem beruhte, erklärte, dass drei Menschen zu Unrecht verurteilt worden seien. Das damalige Geständnis habe er unter Druck und aufgrund von fragwürdigen Vernehmungsmethoden abgelegt. Das Schreiben lässt sich hier nachlesen. Andere wiederum, die an der vom Gericht festgestellten Tatversion festhalten, weisen auf eine fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes in der Solinger rechtsextremen Szene der frühen 90er Jahre hin.

Eine Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gilt als schwierig. Felix K., einer der damals Verurteilten und zur Tatzeit minderjährig, will es dennoch versuchen. Aus Presseberichten wurde diese Woche bekannt, dass K.s Anwalt auf neue Beweise verweist, die er dem Gericht vorlegen will.

Ein Gesuch auf Wiederaufnahme liegt bereits vor, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. Das Gericht werde den Antrag nun prüfen und habe die Bundesanwaltschaft um Stellung gebeten. Das Verfahren kann Monate dauern, die Urteile des Düsseldorfer Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshof müssten bei einem positiven Bescheid aufgehoben werden.

Felix K. hatte bereits bei der Urteilsverkündigung 1995 den Zuhörern seine Unschuld versichert. K.s Rechtsanwalt argumentiert damit, dass es sich bei den mehrmals abgeänderten und vor Gericht widerrufenen Geständnissen zweier Schuldiggesprochener um Falschgeständnisse handeln könne. Dass solche Fälle vorkommen könnten, sei durch die Aussagepsychologie belegt. Der vierte Verurteilte habe die Falschbezichtigungen brieflich eingeräumt und gegenüber einer Zeugin gestanden, der alleinige Täter gewesen zu sein.

Sollte also das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Wiederaufnahmegesuch von Felix K. stattgeben, müsste der Prozess um den Mordanschlag von Solingen neu aufgerollt werden, auch wenn dies für die überlebenden Opfer und die Hinterbliebenen erneutes Leid bedeutet. Die Opferfamilie hegt offenbar keine Zweifel an der Korrektheit der Urteile von 1995 und 1997. Der mit der Familie Genç vertraute frühere Pressesprecher der Stadt Solingen bekundete gegenüber dem Sender WDR:

"Für die Familie sind die Richtigen verurteilt worden."

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