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Nord-Stream-Anschläge: Schweden blockiert gemeinsame Ermittlungen mit Deutschland

Deutschland, Schweden und Dänemark wollten eigentlich gemeinsam die Lecks an den Nord-Stream-Pipelines untersuchen. Doch daraus wird nun nichts: Stockholm erteilte Berlin nach übereinstimmenden Medienberichten eine Absage.

Eigentlich wollten Deutschland, Schweden und Dänemark die Anschläge an den Nord-Stream-Pipelines gemeinsam untersuchen und herausfinden, wer dafür verantwortlich ist. Anfang Oktober hatte Innenministerin Nancy Faeser noch gesagt:

"Wir wollen jetzt ein Joint Investigation Team bilden – eine gemeinsame Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten Ermittler entsenden."

Doch dazu kommt es nun nicht mehr: Schweden hat die Bildung eines internationalen Teams abgelehnt und sich aus dem sogenannten Joint Investigation Team verabschiedet. Später folgte auch Dänemark. Zuvor hatten der Spiegel und auch die ARD übereinstimmend darüber berichtet. Demnach haben die Schweden Bedenken in Bezug auf die Geheimhaltung geäußert: Die Sicherheitseinstufung der Ermittlungsergebnisse seien zu hoch, um sie mit anderen Staaten zu teilen.

Die deutsche Seite erhoffe sich dennoch eine Zusammenarbeit mit Schweden. Am vergangenen Wochenende brach die Bundespolizei ebenfalls mit mehreren Schiffen auf, die teilweise von der deutschen Marine gestellt wurden, um das Ausmaß des Schadens an den Pipelines zu begutachten und zu dokumentieren. Dabei waren auch Taucher und Sprengstoffexperten der Bundespolizei anwesend. Kurioserweise kamen die Taucher allerdings nicht zum Einsatz, da sie keine Ausrüstung für einen Tauchgang in 70 Metern Tiefe dabeihatten.

Die Ermittler konnten mithilfe einer Unterwasserdrohne jedoch Fotos aufnehmen, die das Ausmaß der Zerstörung zeigten. Darauf soll laut ARD ein Leck von acht Metern Länge zu sehen sein. Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, könne dies nur die Folge einer Sprengstoffexplosion sein. Die Fotos wurden dem Generalbundesanwalt übergeben. Dieser eröffnete daraufhin vor einigen Tagen ein Ermittlungsverfahren wegen "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion", "verfassungsfeindlicher Sabotage" und der "besonderen Bedeutung des Falls". Der Generalbundesanwalt beauftragte sowohl die Bundespolizei als auch das Bundeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen.

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