International

US-Schuldenlage: Teilnahme von Biden am G7-Gipfel in Japan fraglich

Der US-Präsident teilte am Dienstag mit, dass er die bevorstehende Auslandsreise absagen könnte, wenn die Schuldenobergrenze der USA nicht bis zu seiner geplanten Abreise Ende Mai angehoben werde. Republikaner und Demokraten können sich derzeit nicht einigen.
US-Schuldenlage: Teilnahme von Biden am G7-Gipfel in Japan fraglichQuelle: www.globallookpress.com © Bonnie Cash - Pool via CNP

Anfang Mai informierte US-Finanzministerin Yellen im Rahmen eines Briefes an den republikanischen Sprecher des Repräsentantenhauses, dass die USA bis zum 1. Juni zahlungsunfähig werden könnten, sollte der Kongress bis Ende Mai die Schuldengrenze nicht anheben.

Die republikanischen Kongressabgeordneten fordern schon länger zu dieser Problematik ein Krisengespräch mit dem US-Präsidenten. Am 9. Mai kam es dann zu einem Treffen mit führenden Vertretern beider Fraktionen des Kongresses. Biden teilte im Anschluss als erstes Ergebnis der Presse mit, dass er seine bevorstehende Auslandsreise absagen könne, "wenn die Schuldenobergrenze bis zu seiner Abreise Ende Mai nicht angehoben wird", berichtet der US-Sender CNN. Wörtlich formulierte der US-Präsident:

"Ich bin immer noch entschlossen, aber das ist natürlich der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung ... Wir sind uns einig, dass wir unsere Diskussionen fortsetzen und uns am Freitag wieder treffen werden."

Nach den bisherigen Plänen des Weißen Hauses sollte der US-Präsident eigentlich vom 19. bis 21. Mai am Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs in Hiroshima (Japan) und am 24. Mai am Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Quad-Gruppe in Sydney (Australien) teilnehmen. Eine endgültige Absage der Reise sei zwar möglich, aber "nicht wahrscheinlich", versicherte Biden vor Journalisten wörtlich:

"Wenn wir es bis zum Schluss nicht geschafft hätten und der Stichtag von meiner Abwesenheit abhinge, würde ich nicht reisen. Ich würde bleiben, bis die Sache abgeschlossen ist."

Laut CNN habe der US-Präsident zudem in Erwägung gezogen, "den 14. Verfassungszusatz zu nutzen, um die Schuldenobergrenze einseitig und ohne die Hilfe des Kongresses anzuheben". Das soll Biden nach seinem Treffen mit führenden Vertretern des Kongresses geäußert haben. Dabei habe er jedoch angedeutet, "dass der Prozess des Rechtsstreits zu lange dauern könnte, um etwas zu bewirken". Die US-Finanzministerin Yellen wird mit den Worten zitiert:

"Es gibt keine andere Möglichkeit, unser Finanzsystem und unsere Wirtschaft zu schützen, als dass der Kongress seine Arbeit macht und die Schuldenobergrenze anhebt."

Sollte die Auslandsreise des US-Präsidenten doch zustande kommen, wäre dabei am Rande auch der erste offizielle Besuch des pazifischen Inselstaats Papua-Neuguinea durch einen US-Präsidenten eingeplant.

In den USA legt das Parlament in unregelmäßigen Abständen eine Schuldenobergrenze fest und bestimmt dabei, wie viel Geld sich der Staat gegebenenfalls zusätzlich leihen darf. Die Schuldengrenze liegt derzeit bei rund 31,4 Billionen US-Dollar (etwa 28,6 Billionen Euro). Diese Summe ist nun erreicht, das US-Finanzministerium muss daher die Kapitalreserven anzapfen.

Mehr zum Thema - Robert Kennedy Jr.: Biden ist ein Kriegstreiber und hat Hunderttausende Tote zu verantworten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.