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Kirgisistan: Nur die UNO soll künftig über Sanktionen entscheiden

Immer wieder gibt es Vorschläge, die Vereinten Nationen und ihre Entscheidungsmechanismen zu reformieren. Nun hat sich auch Kirgisistan mit einem eigenen Vorschlag zu Wort gemeldet – er betrifft die Frage, wer künftig über Sanktionen entscheiden sollte.
Kirgisistan: Nur die UNO soll künftig über Sanktionen entscheiden© Urheberrechtlich geschützt

Der kirgisische Präsident Sadyr Dschaparow ging in seiner Rede bei der 81. Tagung der UN-Generalversammlung in New York gesondert auf das Thema Sanktionen ein. Er wies darauf hin, dass Sanktionen in manchen Fällen von einzelnen Staaten als Instrument zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten genutzt würden.

Dschaparow betonte, dass die negativen Folgen unbegründeter einseitiger Sanktionen auch kleinere Staaten träfen, die sich noch in der Phase des Aufbaus und der Entwicklung befänden. In manchen Fällen führe ein solches Vorgehen zu einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten unabhängiger Staaten und widerspreche damit grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts. So mancher große Staat übe bei der Verfolgung eigener Interessen Druck auf kleinere Länder aus, um sie zu Zugeständnissen in einzelnen Fragen zu zwingen, und stelle Ultimaten.

Vor diesem Hintergrund schlug der kirgisische Präsident vor, das Recht zur Verhängung von Sanktionen allein auf die UNO zu übertragen. Dschaparow sagte:

"Wir sind der Ansicht, dass das Recht zur Verhängung von Sanktionen gegen einen Staat ausschließlich bei der Organisation der Vereinten Nationen liegen sollte. Das ist der einzig mögliche Weg, das internationale Sanktionssystem weiterzuentwickeln."

Der kirgisische Staatschef schlug zudem vor, bei der UN einen verbindlichen Mechanismus zur vorherigen Bewertung von Sanktionen zu schaffen. Dies würde es laut Dschaparow ermöglichen, humanitäre, wirtschaftliche und soziale Folgen von Beschränkungen bereits vor deren Einführung zu berücksichtigen und den Entscheidungsprozess transparenter und verantwortungsvoller zu gestalten. Staaten, die Sanktionen initiierten, sollten künftig klar deren rechtliche Grundlage, ihre Notwendigkeit sowie ihre Ziele darlegen und dabei auch Kriterien und Bedingungen für eine spätere Aufhebung festlegen.

Nur so lasse sich Dschaparow zufolge die zentrale Rolle der UN bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit stärken und ihre Befugnisse erweitern. Zudem werde dadurch die Gefahr beseitigt, dass ein Staat Sanktionen willkürlich gegen einen anderen einsetze, um eigene politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.

Zuvor hatte das kirgisische Außenministerium sein Bedauern darüber geäußert, dass juristische Personen des Landes in das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland aufgenommen wurden. Solche Entscheidungen untergrüben das Vertrauen zwischen den Seiten, hieß es aus dem Ministerium, trotz laufender Verhandlungen und der von Bischkek bereitgestellten, von der EU-Kommission angeforderten Informationen. Kirgisistan rief die Europäische Union dazu auf, die kirgisische Position zu berücksichtigen und einen ausgewogenen Ansatz in Sanktionsfragen zu verfolgen.

Ende Februar hatte die EU von Kirgisistan eine strengere Kontrolle des Exports europäischer Waren nach Russland gefordert. Der EU-Sanktionsbeauftragte, David O'Sullivan, erklärte, ein Teil der Waren könnte nach Kirgisistan eingeführt worden sein, um anschließend unter Umgehung der Sanktionen nach Russland reexportiert zu werden.

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