Nordamerika

Texanischer Ausschuss empfiehlt posthume Begnadigung von George Floyd für Drogen-Vorstrafe

Der im Jahr 2020 getötete Afroamerikaner George Floyd kann nach einer Empfehlung der "Behörde für Begnadigungen und Bewährung" (BPP) in Texas für ein angebliches Drogendelikt aus dem Jahr 2004 posthum begnadigt werden. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim republikanischen Gouverneur Greg Abbott.
Texanischer Ausschuss empfiehlt posthume Begnadigung von George Floyd für Drogen-VorstrafeQuelle: AFP © MARIO TAMA

Der Begnadigungsausschuss gab am Montag einem entsprechenden Antrag einstimmig statt und beschloss, die posthume Begnadigung von George Floyd für dessen Verurteilung im Jahr 2004 zu empfehlen. Dieser Antrag war im April im Namen von Floyds Familie gestellt worden, nachdem der ehemalige Polizeibeamte Gerald Goines, der Floyd damals verhaftet hatte, der Beweisfälschung in seinem Straffall bezichtigt worden war.

Kim Ogg, die Bezirksstaatsanwältin von Harris County im US-Bundesstaat Texas, wo sich das Delikt zugetragen haben soll, gab am Montag eine Erklärung ab, in der sie "den Verlust des ehemaligen Houstoners George Floyd" bedauerte und gleichzeitig die Hoffnung äußerte, dass "seine Familie Trost in der Entscheidung vom Montag findet". Ogg wies auch auf ein Schreiben an den BPP vom April hin, in dem ihr Büro "die Integrität von Herrn Floyds Verurteilung nicht unterstützt und zustimmt, dass diese Umstände eine posthume Begnadigung rechtfertigen". Nun soll der texanische Gouverneur Greg Abbott eine endgültige Entscheidung über den Antrag fällen.

Floyd war im Jahr 2004 wegen Drogenbesitzes verhaftet worden, wobei die Polizei erklärt hatte, er hätte versucht, Kokain im Wert von zehn US-Dollar an einen Informanten zu verkaufen. Später bekannte sich der damals 30-Jährige in einer Drogenanklage schuldig und wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das Büro des Pflichtverteidigers von Harris County bestritt jedoch diese Version der Ereignisse und behauptete, es habe nie einen Informanten gegeben und die Beweise in dem Fall wären gefälscht worden.

So argumentierte die Vertreterin des Büros Allison Mathis, die den Begnadigungsantrag eingereicht hatte, dass der Ex-Polizist Goines "die Existenz vertraulicher Informanten fabrizierte, um seine Fälle gegen unschuldige Angeklagte zu stützen". Das mutmaßliche Fehlverhalten hat nun Fragen zu früheren Fällen aufgeworfen, an denen Goines mitgewirkt hatte, so dass unklar war, ob und welche anderen Fälle mit gefälschten Beweisen verbunden waren. Goines selbst sieht sich nun mit einer Reihe von Anklagen konfrontiert, darunter eine Anklage wegen Mordes im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia aus dem Jahr 2019.

George Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota bei einer Festnahme getötet worden. Videos dokumentierten, wie der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin den unbewaffneten Mann zu Boden drückte und dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf dessen Hals presste, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Der 46-Jährige verlor das Bewusstsein und starb wenig später. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

Im Prozess um Floyds Tötung hatte das zuständige US-Gericht im Juni eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen Chauvin verhängt. Floyds gewaltsamer Tod zog die größte Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt in den USA seit Jahrzehnten nach sich.

Mehr zum Thema - Streit um britisches Webportal "Black History Month" – Weiße angeblich "genetisch fehlerhaft"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.