Russland: Hitler-Briefmarken aus Zeitungskiosken beschlagnahmt
Die Staatsanwaltschaft der russischen Region Orjol unterband den Verkauf der Briefmarken mit dem Bild von Adolf Hitler, dem damaligen Führer des nationalsozialistischen Deutschlands, berichtete der Pressedienst der Behörde. Diese Briefmarken wurden in Zeitungskiosken der Stadt, die rund 350 Kilometer südwestlich von Moskau liegt, verkauft. Der Pressedienst der Staatsanwaltschaft betonte, man habe die illegalen Briefmarken unverzüglich beschlagnahmt.
В газетных киосках в российском городе Орел на продажу выставили почтовые марки с изображением Адольфа Гитлера. https://t.co/CVa53WFCzz
— Tengrinews (@tengrinewskz) November 26, 2020
Die Überprüfung der Zeitungskioske erfolgte nach den Mitteilungen der Massenmedien von Orjol. Sie berichteten, dass diese Briefmarken für 290 Rubel (rund 3 Euro) pro Stück verkauft wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Briefmarken mit dem Bild des Führers vom Unternehmen Don-Press zum Verkauf in den Zeitungskiosken erworben worden waren. Infolge der Prüfung wurden die zuständigen Unternehmensleiter verwarnt. Der Hersteller dieser Briefmarken ist nicht angegeben.
In der Mitteilung der Behörde heißt es, dass gemäß dem föderalen Gesetz "Über die Verewigung des Sieges des sowjetischen Volkes im Großen Vaterländischen Krieg von 1941 bis 1945" die Verwendung von Nazi-Symbolen in jeglicher Form als Beleidigung des multinationalen Volkes und der Erinnerung an die Kriegsopfer verboten ist. Fast zwei Jahre lang war Orjol während des Krieges besetzt.
Mehr zum Thema - Der deutsche Überfall auf die UdSSR: Warum glaubte Stalin seinen Aufklärern nicht?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.