Deutschland

Droht Kinderarztpraxen im Herbst massive Überlastung? Infektionsschutz-Gesetz wird verschärft

Der Inhalt eines Warnbriefs des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte beinhaltet Zündstoff für Schulen, Kindergärten und Eltern. Die "Ampel"-Regierung will weitgehend unbemerkt Regelungen im IfSG verankern, die nach lediglich dem Verdacht einer eventuellen Corona-Infektion nur noch mit Attest eines Kinderarztes die Rückkehr in KiTa oder Schule zulassen.
Droht Kinderarztpraxen im Herbst massive Überlastung? Infektionsschutz-Gesetz wird verschärftQuelle: www.globallookpress.com © Lars Berg via www.imago-images.d

Die kommenden Herbst- und Wintermonate können erneut eine herausragende Zusatzbelastung für Eltern mit Kindern, wie auch praktizierenden Kinderärzten darstellen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) adressierte mahnende Worte an den Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die Redaktion der Welt zitiert aus dem ihr vorliegenden Schreiben in einem Artikel bis dato unbekannte Details des verschärften Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die von Absichtsplänen der dafür verantwortlichen "Ampel"-Regierung ausgehen.

So schreiben der Präsident des BVKJ Dr. Thomas Fischbach und Prof. Johannes Huebner, Abteilungsleiter Pädiatrische Infektiologie am Klinikum der Ludwig-Maximilian-Universität München, den Abgeordneten, dass ihnen nach Studium des geplanten modifizierten Gesetzesentwurfes eine Sachlage aufgefallen sei (in §34 Abs. 1 Satz 1), die noch ein "dringendes Eingreifen erfordert".

Dieser Paragraph beinhaltete bis dato für Kinder und Jugendliche mögliche Fälle "schwerer Infektionskrankheiten" oder "Infektionskrankheiten, welche häufig im Kindesalter auftreten und in Einzelfällen schwere Verlaufsformen annehmen können". In die Liste möglicher Diagnosen – wie Cholera, Diphtherie, Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Pest und Krätze – solle demnach nun auch COVID-19 aufgenommen werden.

So sei weitergehend auch geplant, dass wenn schlicht der Verdacht einer – saisonal nicht untypischen – Infektion eines Kindes vorläge, die alleinige Einschätzung der verantwortlichen Eltern hinsichtlich der Rückkehr in eine "Gemeinschaftseinrichtung" (wie Schule oder Kindergarten) nicht mehr ausreiche und zwingend verschärfte Abläufe verlangt würden. In dem Schreiben heißt es zu diesen Plänen:

"Was einen Verdachtsfall darstellt, ist nicht geregelt. Das heißt, ein Kind wird unter Umständen auch im Falle einer banalen aber 'verdächtigen Erkältung' so lange nicht in Kita oder Schule gehen können, bis Corona ausgeschlossen ist. Kinder müssten beim Auftreten von Symptomen, die theoretisch auch Corona zugeordnet werden könnten, die Kita oder Schule umgehend verlassen."

Diese Form einer Art von "Unbedenklichkeitszertifikat" kann theoretisch dann nur noch über die betreuende Kinderarztpraxis erteilt werden. Eine weitere Alltagsbelastung ergibt sich durch den geplanten Umstand, dass außerdem einmal auf COVID-19 positiv getestete Kinder ebenfalls eine ärztliche Gesundschreibung vorlegen müssten, ehe sie wieder in den Kindergarten oder die Schule gehen können.

Jonas Schmidt-Chanasit, ein deutscher Virologe und Hochschullehrer an der Universität Hamburg, reagiert auf Twitter mit der Feststellung:

"Wenn das so stimmt, dann wäre das wirklich skandalös! Was tun wir bloß unseren Kindern und Jugendlichen an?"

Fischbach vom BVKJ und Hübner von der LMU München erkennen in der beabsichtigten Regelung eine eindeutig "extreme Verschärfung der Rechtslage". Sie stellen in dem Schreiben fest:

"In 30 Monaten Pandemie war eine solche Gesundschreibung, die in der Regel schriftlich zu erfolgen hat, nicht für notwendig erachtet worden. Medizinisch-infektiologisch kann sie nicht begründet werden."

Absehbar sei daher eine Welle weiterer Belastung mit "zeitraubender Bürokratie" für die Arztpraxen zu erwarten. Der Mahnbrief stellt auch zu den zusätzlichen Belastungen der betroffenen Eltern fest:

"Statt mit unseren Patientinnen und Patienten werden wir uns mit dem Verfassen von schriftlichen Attesten befassen müssen. Eltern werden in der Regel einen zusätzlichen Tag der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr Kind betreuen und mit ihm zum Kinder- und Jugendarzt müssen."

Eindeutig konträr zu den jeweiligen Äußerungen des Bundesministers für Gesundheit Karl Lauterbach (SPD) und des Bundesministers der Justiz Marco Buschmann (FDP) auf ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am 24. August, dass Kitas und Schulen in den Herbst- und Wintermonaten "inzidenzunabhängig offenbleiben" sollen, werden so doch wieder neue, härtere Vorgaben versteckt implementiert. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte stellt dazu scharf formuliert fest, es fände:

"… ein staatlich verordnetes Fernbleiben von Gemeinschaftseinrichtungen statt, das die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen massiv einschränkt und sie klar schlechter stellt als Erwachsene, die währenddessen große Volksfeste ohne Maske besuchen dürfen."

Ihre Empfehlung an die gegebenenfalls mitverantwortlichen Politiker lautet daher unmissverständlich:

"Wir bitten Sie dringend, diese unsinnige und hochbürokratische Regelung nicht umzusetzen."

Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU kommentierte auf Twitter die bekannt gewordenen Plänen so: "Ampelkoalition hat nix dazugelernt. Wenn die Chaosampel dies so umsetzt, haben wir in diesem Herbst ganz viele Arbeitnehmer 'kindkrank', weil immer irgendeinem Kind die Nase läuft. Ergebnis wäre, dass Kindern dringend benötigte Bildung vorenthalten wird."

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