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Letzte Chance für Kim DotCom vor einer drohenden Auslieferung an die USA

Der lange Rechtsstreit um Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers Kim Dotcom an die USA ist wohl in der entscheidenden Phase. An Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington wird seit Montag über die Berufung verhandelt, um die Auslieferung zu verhindern.
Letzte Chance für Kim DotCom vor einer drohenden Auslieferung an die USAQuelle: AFP © Kate Dwek

Der Gründer der Internet-Plattform Megaupload lebt seit 2010 in dem Pazifikstaat. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung in den USA droht ihm jahrzehntelange Haft.

Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Szene. Er wurde 1974 mit dem bürgerlichen Namen Kim Schmitz in Kiel geboren. Mitte der 80er Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung. Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit. Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.

Der Unternehmer lebt fast schon ein Jahrzehnt unter anderem Namen in Neuseeland. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht etwa wegen Urheberrechtsverletzung, sondern wegen Betruges. Seither bestätigten bereits zwei weitere Gerichte diese Entscheidung. Dagegen wehrt sich Dotcom nun vor dem Obersten Gerichtshof Neuseelands. Es ist praktisch seine letzte juristische Chance: Falls er verliert, liegt die endgültige Entscheidung bei der neuseeländischen Regierung unter Premierministerin Jacinda Ardern.

Zusammen mit Dotcom stehen drei weitere Megaupload-Verantwortliche vor Gericht. Ihnen droht ebenfalls die Auslieferung. Das Verfahren dauert bis Freitag. Das Urteil fällt vermutlich aber erst in mehreren Wochen. Auf Twitter schrieb Dotcom, er habe es 2005 mit Megaupload lediglich ermöglicht, Internet-Links per Mail zu verschicken.

Das ist alles. Und 2019 entscheidet Neuseelands Supreme Court, ob ich wegen dieses "Verbrechens" ausgeliefert werden soll.

Der 45-Jähriger bedankte sich auch öffentlich bei seiner Frau Elizabeth, die nach ihrem Jura-Studium nun zum Verteidigungsteam des Deutschen gehört. 

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(rt deutsch/dpa)

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